2. Membercard: Jedes Mitglied erhält zum Mitgliedschaftsbeginn eine Membercard. Die Membercard ist nicht übertragbar und muss vor unberechtigter Mitbenutzung Dritter geschützt werden. Bei Verlust oder schuldhafter Beschädigung der Membercard ist eine Neuausstellung erforderlich und eine Aktivierungsgebühr von 10,- € fällig.
3. Mitgliedschaftsbeginn: Das Mitglied ist zur Nutzung der Fitnessländer ab Mitgliedschafts- oder Vorabnutzungsbeginn berechtigt. Mitgliedschaftsbeginn ist der 1. Tag eines Monats. Laufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach dem Mitgliedschaftsbeginn.
4. Monatliche Zahlung: Der Monatsbeitrag ist jeweils im Voraus bis Ende des Vormonats eines jeden Kalendermonats per Lastschrifteinzug zu entrichten. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder widerrufen, ist diese zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 15,– € zu entrichten. Gerät das Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug, so wird der gesamte Restbetrag aus der vereinbarten Laufzeit, zuzüglich entstandener Kosten für Mahnungen und Rückbuchungen, sofort fällig.
5. Einmalige Investitionen: Das FITNESSLAND-Betreuungspaket, die Membercard- & Verwaltungsgebühr sowie der anteilige Beitrag für die Vorabnutzung sind mit der ersten monatlichen Zahlung fällig.
6. Stundung: Wird das Mitglied aus Krankheitsgründen, Schwangerschaft, berufsbedingter Ortsabwesenheit, Wehr- oder Zivildienst an der Wahrnehmung der vertraglich vereinbarten Leistungen weitestgehend gehindert und ein schriftlicher Nachweis (ärztliches Attest, Bescheinigung des Arbeitgebers, Einberufungsbescheid) über die Dauer der Verhinderung (mindestens ein voller Kalendermonat) bis zum 15. des Vormonats erbracht, können volle Mitgliedschaftsmonate gestundet werden. In diesen Fällen verlängert sich die Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welcher sie geruht hat. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Rückwirkende Stundungen sind nicht möglich.
7. Änderungen: Änderungen der Anschrift, Telefonnummer und Bankverbindung sind der Fitnessland-Mitgliederverwaltung (Lange Straße 4, 38100 Braunschweig) bis zum 15. eines Monats schriftlich mitzuteilen. Bei Versäumnis zusätzlich entstehende Kosten sind vom Mitglied zu tragen. Beitragsänderungen sind immer mit einer erneuten Laufzeit und 29,90 € Verwaltungsgebühr verbunden.
8. Hausordnung: Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages. Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich das Fitnessland das Recht zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft vor.
9. Kündigung: Die Mitgliedschaft ist zum Ende der Laufzeit von beiden Seiten mit einer Frist von 6 Wochen kündbar. Wird die Mitgliedschaft nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sie sich stillschweigend zu den gleichen Konditionen auf unbestimmte Zeit, bis sie unter Einhaltung einer Frist von drei vollen Kalendermonaten schriftlich gekündigt wird. Bei dauerhafter Sportunfähigkeit oder Ortswechsel (mindestens 30 km Entfernung) ist jede Mitgliedschaft mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar, sobald ein ärztliches Attest oder eine neue Meldebescheinigung erbracht wird (nie rückwirkend). Eine vorzeitige Auflösung der Mitgliedschaftsvereinbarung aufgrund eines Wohnortwechsels ist nicht möglich, wenn sich in der neuen Stadt/Gemeinde ein Fitnessland befindet. Monatlich kündbare Mitgliedschaften sind mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar. Kündigungen per Fax oder E-Mail sind nicht wirksam.
10. Mündliche Nebenabredungen: Mündliche Nebenabredungen bestehen nicht.
11. Übertragung: Die Rechte aus dieser Mitgliedschaft sind nicht übertragbar.
12. Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen: Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen, mitgebrachter Kleidung oder Geld sowie anderen Eigentums des Mitgliedes besteht nicht.
13. Wohlfühlgarantie/Rücktrittsrecht: Der Vertragspartner hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluß mit Wirkung zum Ende des ersten vollen Mitgliedschaftsmonats schriftlich von der Mitgliedschaft zurückzutreten. Der anteilige Vorabnutzungsbeitrag und der erste Monatsbeitrag, die Membercard- & Verwaltungsgebühr sowie die Gebühr für das FITNESSLAND-Betreuungspaket werden nicht zurückerstattet.




